Beitragsordnung

Ab dem 01.03.2024

* Bitte einen entsprechenden Nachweis (Studienvertrag, Lehrvertrag o.ä.) alle sechs Monate, persönlich oder per E-Mail, vorlegen. Sollte dieser Nachweis nicht vorliegen, erhöht sich der monatliche Beitrag auf den jeweiligen Normalbeitrag. 

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